Lieber Reisegast bitte schenken Sie diesen Buchungsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Buchungsbedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden, an. Sie gelten für alle Pauschalreisen sowie für als Einzelleistung gebuchte Reiseleistungen des Anbieters Venture Travel GmbH (nachfolgend „VT“ genannt).
Maßgeblich für den Abschluss und die Abwicklung des Reisevertrages sind die Vorschriften der §§ 651a – y BGB. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.
- Vertragsabschluss
- Bezahlung
- Kinderermäßigungen
- Leistungsänderungen
- Rücktritt durch den Kunden vor Leistungsbeginn / Rücktrittsgebühren
- Umbuchung, Gebühr, Ersatzperson
- Rücktritt und Kündigung von Venture Travel
- Mitwirkungspflicht
- Schadensersatz
- Verbraucherstreitbeteiligung / OS-Plattform
- Pass-, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
- Datenschutz
- Sonstige Bestimmungen
VERZEICHNIS
VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Mit Ihrer Anmeldung, die mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege erfolgen kann, bieten Sie VT den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibung (z.B. Anzeige, veranstaltereigene Webseite, Prospekt) und die ergänzenden Informationen der VT für die jeweilige Leistung in der Form, wie Ihnen diese bei Buchung vorliegen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von VT zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
1.2. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Teilnehmern, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.3. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte(n) Leistung(en) enthält. Die Buchungsbestätigung erfolgt schriftlich, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, reicht die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger aus. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist VT an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit VT bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und – bei Buchung einer Pauschalreise – ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und Sie innerhalb der Bindungsfrist gegenüber VT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder konkludentes Verhalten, z.B. durch Zahlung des Reisepreises, Anzahlung oder Antritt der Reise erfolgen.
1.4. Bei Buchung einer Pauschalreise werden die von VT gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittspauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen VT und Ihnen ausdrücklich vereinbart wird.
1.5. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsgeber (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, für VT Vereinbarungen oder Absprachen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die von VT vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.6. Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB sowie bei Verträgen über Einzelleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, bei Pauschalreisen insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Pauschalreisevertrag nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
1.7. Sie werden gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie eine Unterrichtung, sobald die Identität endgültig feststeht. Ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird unverzüglich mitgeteilt. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en
1.8. Zwischenlandungen
VT weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.
BEZAHLUNG
2.1. Zur Absicherung der Kundengelder bei Pauschalreisebuchungen hat VT eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich in diesen Fällen in der elektronischen Bestätigung der Buchung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung unabhängig davon, ob eine Pauschalreise oder eine Einzelleistung gebucht wurde, die Beträge für An- und Restzahlung. Zahlungen für alle Buchungen sind nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern 2.2 bis 2.7 zu leisten.
2.2. Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig.
2.3. Der restliche Reisepreis ist bis 30 Tage vor Reisebeginn ohne erneute Aufforderung zu zahlen.
2.4. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 29. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig und die Zahlung kann bei der Anmeldung durch Kreditkartenzahlung oder PayPal sichergestellt werden.
2.5. Die Gebühren im Falle eines Rücktritts sowie jegliche Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden jeweils sofort fällig.
2.6. Zahlung direkt an VT können mittels Paypal erfolgen. Hierfür wird Ihre Adresse oder ggfls. des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrer Kreditkarte benötigt. Sie können zwischen einer Anzahlung und Vollzahlung wählen.
2.7. Erfolgt die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht rechtzeitig und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist VT berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten.
KINDERERMÄSSIGUNGEN
3.1. Maßgebend ist das Kindesalter bei Reisebeginn. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Für die Flugbeförderung von Kindern unter 2 Jahren fallen ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz folgende Kosten an: im Rahmen von Pauschalarrangements bei Charterflügen eine Verwaltungsgebühr von max. € 50,- je Kind und Strecke, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist; im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbeförderung und bei reinen Flugangeboten (Charter- bzw. Linienflug) werden die jeweiligen Verwaltungsgebühren des Leistungserbringers (der Fluggesellschaft) weiterbelastet. Bei falschen Altersangaben ist VT berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Preis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 50, – nachzuerheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.
LEISTUNGSÄNDERUNGEN
4.1. Vor Vertragsschluss kann VT jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4.2. Änderungen wesentlicher Leistungen gegenüber dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und von VT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. VT weist ausdrücklich unverzüglich auf die Leistungsänderungen nach Kenntnisnahme hin. Gegebenenfalls wird VT Ihnen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbietet.
4.4. m Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrages geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von VT gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – Inanspruchnahme einer Ersatzleistung zu verlangen, wenn VT eine solche angeboten hat.
4.5. Sie haben die Wahl, auf die Mitteilung von VT zu reagieren oder nicht. Wenn Sie gegenüber VT reagieren, dann können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – die Inanspruchnahme einer Ersatzleistung verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie gegenüber VT nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf werden Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 4.3. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen.
4.6. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte VT für die Durchführung der geänderten bzw. ersatzweise bereitgestellte Pauschalreise oder Einzelleistung bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag zu erstatten.
RÜCKTRITT DURCH KUNDEN VOR LEISTUNGSBEGINN / RÜCKTRITTSGEBÜHREN
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber VT schriftlich zu erklären. Bereits ausgehändigte Reiseunterlagen sind zurückzugeben. Stattdessen kann VT eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung (sofern kein Ersatz-Reisender gestellt wird) wie folgt pro Person berechnet:
5.1.1. Standard-Gebühren:
A. Reise mit einer Flugbeförderung
• bis zum 31. vor Reise- / Leistungsbeginn 20%
• ab dem 30. vor Reise- / Leistungsbeginn 60%
• ab dem 14. vor Reise- / Leistungsbeginn 80%
• ab dem 7. vor Reise- / Leistungsbeginn 85%
• ab dem 3. Tag bis zum Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise 90% des vereinbarten Reisepreises
B. Reise mit Reisebusbeförderung
• bis zum 31. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn 20%
• ab dem 30. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn 50%
• ab dem 14. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn 80%
• ab dem 3. Tag vor bis zum Tag des Reise- / Leistungsbeginns oder bei Nichtantritt der Reise bzw. der Leistungsinanspruchnahme 90% des vereinbarten Preises
C. Nur-Flug Buchungen
• Stornierung vor Ausstellung des Tickets 30 €
• bei Stornierung nach Ausstellung des Tickets und vor Reiseantritt 100%
D. Reisen mit dem Kauf von Eintrittskarten:
• Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Musicals) bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30%, ab 21. Tag vor Reisebeginn 80%
Ihr Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor Leistungsbeginn durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Ihnen bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass VT überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihr geforderte Pauschale.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung wird Ihnen empfohlen. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.
UMBUCHUNG, GEBÜHR, ERSATZPERSON
6.1. Sie haben das Recht, den Reisevertrag gemäß §651e BGB auf eine andere geeignete Person innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn zu übertragen. Allerdings besteht für Sie nach Vertragsschluss kein Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Umbuchungswünsche müssen grundsätzlich durch VT geprüft werden und werden, im Falle einer möglichen Umbuchung, mit mind. € 50, – pro Person je Vorgang berechnet zzgl. evtl. anfallende Mehrkosten, die sich durch die Änderung bei den Leistungsträgern ergeben.
RÜCKTRITT SEITENS VENTURE TRAVEL
7.1. VT kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der gebuchten Leistung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch VT von Ihnen nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. VT behält jedoch den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. VT muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.
7.2. Bei Pauschalreisen kann VT bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Reisenden). VT informiert den Reisenden selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.
7.3. VT kann vor Leistungsbeginn vom Vertrag zu rücktreten, wenn VT aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat VT den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt VT vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
7.4. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
MITWIRKUNGSPFLICHT
8.1. Sie haben VT unverzüglich zu informieren, wenn sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn erhalten haben.
8.2. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Soweit VT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, können weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatz-ansprüche nach § 651n BGB geltend gemacht werden. Sie sind verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich dem örtlichen Vertreter von VT anzuzeigen. Ist ein solcher Vertreter am Urlaubsort nicht vorhanden / vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel VT an dessen Sitz zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit der Ansprechpartner wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit der Reisebestätigung, unterrichtet. Sie können die Mängelanzeige auch ihrem Reisevermittler, über dem Sie die Pauschalreise gebucht haben, zur Kenntnis bringen. Die Reiseleitung oder sonstige Vertreter von VT am Urlaubsort sind nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.
8.3. Sollten Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie VT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe von VT verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.4. Gepäckschäden, -verlust oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt VT dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck dem VT oder dem Reisevermittler nach Maßgabe der Ziffer 8.2 anzuzeigen
8.5. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7 BGB sind dem VT gegenüber geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
SCHADENSERSATZ
9.1. Bei Vorliegen eines Leistungsmangels können Sie unbeschadet der Herabsetzung des vereinbarten Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Leistungsmangel ist von Ihnen verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Vertrag umfassten Leistungen beteiligt ist und für VT nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.
9.2. Bei Buchung einer Pauschalreise kann er auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.
9.3. Die vertragliche Haftung von VT für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und gebuchter Leistung. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
9.4. Die deliktische Haftung von VT für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
9.5. VT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sport-veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistung in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der VT sind und getrennt ausgewählt wurden. VT haftet jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisations-pflichten durch uns ursächlich war
VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG / OS-PLATTFORM
10.1. VT nimmt derzeit nicht an einem – für Sie freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU-Kommission unter http://ec.europa. eu/consumers/odr/ bereitgestellte Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) von Ihnen nicht genutzt werden
PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- & GESUNDHEITSBESTIMMNUGEN
11.1. VT wird Staatsangehörige des EU-Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
11.2. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der gebuchten Leistungen wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch VT bedingt sind.
11.3. VT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie sie mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von VT zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
11.4. Bei Buchung einer Pauschalreise entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Information, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente.
11.5. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
11.6. Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse und Gesundheitsvorkehrungen verlangt. Dies kann auch für deutsche Behörden gelten. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bei Buchung einer Pauschalreise bitte der vorvertraglichen Information.
DATENSCHUTZ
12.1. Die VT zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet, gespeichert und weitergegeben sowie im rechtlich zulässigen Rahmen werblich genutzt. Die Datenschutzrichtlinien des Veranstalters sind einsehbar unter https://www.venture-travel.de/datenschutz. Personenbezogene Daten werden nach den jeweils aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen geschützt.
SONSTIGE BESTIMMUNGEN
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Buchungsbedingungen.
13.2. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Veranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages
Diese Buchungsbedingungen und Hinweise gelten für den Anbieter Venture Travel GmbH, Im Mühlfeld 37, 61169 Friedberg. Handelsregister: Amtsgericht Friedberg HRB 10559